36.000 Euro Bußgeld für fehlende Werbekennzeichnung:

Was Creator aus dem Fall einer bekannten Influencerin lernen müssen

8/14/20262 min read

woman in black tank top holding pen
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Eine Beauty- und Lifestyle-Influencerin aus Stuttgart mit über 760.000 Followern auf Instagram musste in diesem Jahr Insolvenz anmelden. Der Auslöser: ein Bußgeld der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) wegen fehlender oder unzureichender Werbekennzeichnung. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus einem vermeintlichen Kavaliersdelikt eine existenzbedrohende Summe werden kann und worauf es bei der Kennzeichnungspflicht wirklich ankommt.

Was ist passiert

Die LFK verhängte gegen die Influencerin eine Geldbuße von 36.000 Euro. Zusammen mit Verfahrensgebühren und Auslagen belief sich die Gesamtsumme im Ergebnis auf 37.803,50 Euro. Betroffen waren mehrere bezahlte Kooperationen, die zwischen Mai und Juli 2025 in Instagram-Storys veröffentlicht wurden. Für die Bewerbung von Produkten und Unternehmen hatte die Influencerin nach Angaben der Behörde Geldzahlungen sowie Sachleistungen von erheblichem wirtschaftlichem Wert erhalten.

Ein Teil der Beiträge enthielt gar keine Werbekennzeichnung. In anderen Fällen war zwar ein Hinweis vorhanden, aufgrund der visuellen Gestaltung, wie Schriftgröße, Schriftart und Farbe, war diese aber kaum wahrnehmbar. Für die Nutzer war der kommerzielle Charakter der Beiträge damit nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Bemerkenswert ist dabei insbesondere, dass die Behörde die Influencerin bereits zwischen 2020 und 2022 mehrfach auf die medienrechtlichen Vorgaben hingewiesen hatte. Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe berücksichtigte die LFK ausdrücklich die wiederholten Verstöße sowie die hohe Reichweite des Accounts. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechts- und bestandskräftig und die Influencerin hat daraufhin ein Regelinsolvenzverfahren beantragt.

Die Betroffene selbst widersprach den Vorwürfen öffentlich und erklärte, sie kennzeichne jede Kooperation. Nach ihrer Darstellung bemängelte die Behörde vor allem, dass die Hinweise zu klein und wegen Schriftart und -farbe nicht ausreichend erkennbar gewesen seien.

Warum "ich kennzeichne doch" nicht reicht

Der Fall macht einen zentralen Punkt sichtbar, den viele Creator unterschätzen: Es reicht nicht, irgendeinen Hinweis auf Werbung zu platzieren. Entscheidend ist, ob der kommerzielle Charakter eines Beitrags für die Nutzer auf den ersten Blick und zweifelsfrei erkennbar ist. Ein winziger, kontrastarmer Schriftzug in der Ecke einer Story kann formal ein Label sein und trotzdem rechtlich nicht ausreichen.

Weitere Faktoren, die im konkreten Fall bußgelderhöhend wirkten:

  • Wiederholung trotz Verwarnung: Die mehrfachen Hinweise der Behörde in den Jahren zuvor wurden als erschwerend gewertet.

  • Reichweite: Je größer die Reichweite eines Accounts, desto größer der potenzielle Schaden durch Verbrauchertäuschung — und desto höher fällt das Bußgeld aus.

  • Wirtschaftlicher Vorteil: Geld- und Sachleistungen für Kooperationen wurden bei der Bemessung berücksichtigt.

Was das für Creator praktisch bedeutet

  1. Label muss unübersehbar sein. Position, Schriftgröße und Kontrast entscheiden mit darüber, ob eine Kennzeichnung rechtlich ausreicht, nicht nur die Tatsache, dass sie existiert.

  2. Jede Story einzeln prüfen! Auch bei Story-Formaten mit kurzer Sichtbarkeit gilt die Pflicht uneingeschränkt.

  3. Hinweise von Aufsichtsbehörden unbedingt ernst nehmen. Sie fließen in eine spätere Bußgeldbemessung ein.

  4. Sachleistungen mitdenken, denn nicht nur Geldzahlungen, auch Produkte oder andere geldwerte Vorteile können eine Kennzeichnungspflicht auslösen.

Fazit

Der Fall zeigt, dass Werbekennzeichnung kein bürokratisches Detail ist, sondern ein handfestes wirtschaftliches Risiko, was sogar bis hin zur Insolvenz führen kann. Ob eine konkrete Kennzeichnung im Einzelfall ausreicht, hängt von Gestaltung, Platzierung und Kontext ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer regelmäßig Kooperationen oder werbende Inhalte postet, sollte seine aktuelle Kennzeichnungspraxis anwaltlich prüfen lassen, statt sich auf Erfahrungswerte oder Standardvorlagen zu verlassen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls. Für eine individuelle Einschätzung Ihres Falles sprechen Sie uns gerne an.

Quellen: Berichterstattung von heise online, Stuttgarter Zeitung, t-online sowie Mitteilungen der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK).

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